Gemeinnützigkeit

Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke.

Die Erträge des Stiftungsvermögens dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Zweck der Stiftung ist der Betrieb von Alten- und Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen für Hilfsbedürftige. Der Stiftungszweck wird z. Zt. verwirklicht durch das Altersheim Stiftung Haus Zuflucht in Soltau.

Die Organmitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Organmitglieder keine Gewinnanteile oder sonstige Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es werden keine Gewinne erwirtschaftet, eventuelle Überschüsse verbleiben in der Stiftung Haus Zuflucht.